Prüfungsausschussvorsitzende(r)
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist für Entscheidungen nach der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge (RStPO BA/MA) zuständig. Im Zusammenwirken mit dem Referat Prüfungsangelegenheiten achtet er darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnungen eingehalten werden.
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für Entscheidungen über
- die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen,
- Anträge auf schriftlich begründete Einwendungen gegen Leistungsbeurteilungen,
- einen möglichen Nachteilsausgleich,
- die Zulassung zur Abschlussprüfung,
- Titel- oder Themenänderungen bzw. Rückgabe des Themas sowie Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten.
Zusammensetzung des Prüfungsauschusses
Neben dem/der Vorsitzenden gehören dem Prüfungsausschuss zwei weitere Professor*innen des Fachbereichs, sowie ein Studierender oder eine Studierende und mit beratender Stimme ein sonstiger Mitarbeiter oder eine sonstige Mitarbeiterin der Fachbereichsverwaltung an. Der Prüfungsausschuss wird durch den/die Vorsitzende(n) geleitet, dem durch Beschluss mit einfacher Mehrheit aller Mitglieder befristet Aufgaben und Befugnisse übertragen werden können.