Studiengangsprecher(in)

Aufgaben des Studiengangsprechers oder der Studiengangsprecherin

Dem/der Studiengangsprecher(in) obliegt die Organisation der akademischen Selbstverwaltung des Studiengangs.

Insbesondere ist er/sie federführend zuständig für:

  • die Repräsentation des Studiengangs gegenüber internen und externen Ansprechpersonen
  • die Weiterentwicklung des Studiengangs in Studium und Lehre einschließlich der Erstellung der dafür notwendigen Ordnungen,
  • die interne und externe Evaluation,
  • die Qualitätssicherung des Studiengangs und
  • die Erstellung von studiengangsbezogenen Lehrberichten und anderen Berichten als Zuarbeiten für fachbereichsbezogene Berichte.
  • die fachliche und organisatorische Lehreinsatzplanung, einschließlich der Akquisition und Betreuung von Lehrbeauftragten
  • die Absicherung von Lehr- und Prüfungsverpflichtungen