Studiengangsprecher(in)
Aufgaben des Studiengangsprechers oder der Studiengangsprecherin
Dem/der Studiengangsprecher(in) obliegt die Organisation der akademischen Selbstverwaltung des Studiengangs.
Insbesondere ist er/sie federführend zuständig für:
- die Repräsentation des Studiengangs gegenüber internen und externen Ansprechpersonen
- die Weiterentwicklung des Studiengangs in Studium und Lehre einschließlich der Erstellung der dafür notwendigen Ordnungen,
- die interne und externe Evaluation,
- die Qualitätssicherung des Studiengangs und
- die Erstellung von studiengangsbezogenen Lehrberichten und anderen Berichten als Zuarbeiten für fachbereichsbezogene Berichte.
- die fachliche und organisatorische Lehreinsatzplanung, einschließlich der Akquisition und Betreuung von Lehrbeauftragten
- die Absicherung von Lehr- und Prüfungsverpflichtungen