Fachpraktikum: Erfahrung in der Berufspraxis sammeln
- Rechtliche Grundlagen: Anlage 6 zur Studienordnung des Studiengangs BWP
- Allgemeine Informationen
Table of contents
Viele der praxisorientierten Prüfungsleistungen sowie deren Vorbereitungen im Rahmen des Studiums erwiesen sich als sehr dienlich. Damit hat mein Studium einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg meines Praktikums gehabt.
Anna-Loreen Mondorf absolvierte ihr Fachpraktikum im Auswärtigen Amt
Zulassungsvoraussetzungen
- Voraussetzung: Abgeschlossenes Basisstudium (1. bis 3. Semester). Zu Beginn können noch Leistungsnachweise von Lehrveranstaltungen im Basisstudium im Umfang von höchstens 10 Leistungspunkten ausstehen.
- Erforderlich: Schriftliche Versicherung des/der Studierenden auf dem Praktikumsantrag, dass nicht mehr Leistungsnachweise für Lehrveranstaltungen im Basisstudium als im Umfang von höchstens 10 Leistungspunkten noch ausstehen. Trifft die schriftliche Versicherung zum Antritt des Praktikums bei späterer Überprüfung nicht zu, wird das Fachpraktikum nicht anerkannt!
- Betreuende Lehrkraft: Sie werden während des Fachpraktikums von einer Lehrkraft (hauptamtliche Professor_innen des Studienganges BWP) fachlich betreut. Mindestens zu Beginn und Ende des Praktikums soll die Person mit Ihnen in Kontakt treten. Suchen Sie sich möglichst selbst jemanden und leiten Sie den Vorschlag nach Absprache mit der Person an die PraktikumsbeauftragterInnen weiter! Ansonsten wird Ihnen jemand zugeordnet.
Anforderungen an das Praktikum
- Ziel: Vermittlung anwendungsbezogener Kenntnisse und praktischer Erfahrungen; Bearbeitung konkreter Probleme im angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeld unter Anleitung – daher grundsätzlich nicht in selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit.
- Inhalt: Ökonomische, rechtliche und politikwissenschaftliche Fragestellungen.
- Bereiche: Verbände, politische Parteien, öffentliche Verwaltung oder Unternehmen; dort im politiknahen Wirtschaftsbereich oder in politischen Institutionen mit Schwerpunkt auf wirtschaftlichen oder wirtschaftspolitischen Zusammenhängen, daneben Bereiche mit betriebswirtschaftlicher oder volkswirtschaftlicher Orientierung.
- Ausbildungsplan: Muss zu Beginn der praktischen Ausbildung zusammen von Ausbildungsstelle und dem/der Studierenden aufgestellt werden sowie die organisatorischen Möglichkeiten der Ausbildungsstelle und die fachlichen Präferenzen des oder der Studierenden angemessen berücksichtigen.
- Bezahlung: Angemessenes Entgelt (Sollbestimmung)
- Arbeitszeit: Vollzeit.
- Mindestdauer: Zusammenhängender Zeitraum von mindestens 85 Arbeitstagen nach den dort geltenden Arbeitszeitregelungen, also ca. 17 Wochen. Bis zu 6 Monate maximale Dauer sind möglich.
- Aufteilung auf mehr als eine Ausbildungsstelle ist nur im Ausnahmefall bei Zustimmung des/der Praktikumsbeauftragten möglich!
- Aufteilung auf höchstens zwei Ausbildungsstellen, wenn die einzelnen Zeitabschnitte vier Wochen nicht unterschreiten, in zusammenhängenden Zeiträumen erfolgen und die Ziele des Fachpraktikums damit erreicht werden können.
- Aufteilung, wenn ein Praktikumsabbruch aus von dem/der Studierenden nicht zu vertretenden Gründen erfolgte.
- Bei einem Praktikum in einer einzigen Ausbildungsstelle sollen Sie verschiedene Betriebsbereiche/Arbeitsgebiete kennen lernen. Die Tätigkeit in einem Betriebsbereich oder Arbeitsgebiet soll aber in der Regel 4 Wochen nicht unterschreiten.
Praktikumsvertrag
Bitte nutzen Sie den Mustervertrag aus der BWP-Studienordnung [DOCX], wenn das Unternehmen keinen eigenen Vertrag verwendet!
In der Regel akzeptiert die HTW Berlin auch den Praktikumsvertrag des Unternehmens. Abweichende Regelungen bedürfen aber der Zustimmung des oder der Praktikumsbeauftragten. Dieser oder diese kann die Zustimmung insbesondere dann versagen, wenn eine abweichende Regelung die Ziele des Fachpraktikums gefährdet oder Studierende in unangemessener Weise benachteiligt.
Versicherung: Sie sind in der Regel über die Betriebsunfallkasse des Ausbildungsbetriebes gegen Unfall versichert. Klären Sie diese Frage vor Antritt des praktischen Studiensemesters mit dem Betrieb!
Bei Praktikum im Ausland: Denken Sie daran, sich zu versichern! Bei einem Auslandspraktikum besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz!
Zulassungsantrag
Das Antragsformular [PDF] sowie weitere Informationen zum Fachpraktikum finden Sie auf der Homepage des Fachbereiches 3. Den Antrag, den Praktikumsvertrag sowie den Ausdruck aus dem LSF über "bestandene Prüfungsleistungen" reichen Sie digital vor Praktikumsbeginn bei der Fachbereichsverwaltung ein.
Während des Praktikums
- Modulbelegung (abgesehen vom Modul "Praktikumsbegleitendes Seminar") nur möglich, wenn das die festgelegte Anwesenheitszeit in der Ausbildungsstelle zeitlich nicht berührt, diese den Umfang von fünf Leistungspunkten (5 LP) nicht überschreiten und eine schriftliche Bestätigung der Ausbildungsstelle [PDF] vorliegt! Eine Freistellung durch die Ausbildungsstelle zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit ist unzulässig. Wird im Nachhinein festgestellt, dass Module im Umfang von mehr als 5 LP bzw. innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeiten belegt worden sind, wird das Fachpraktikum nicht anerkannt!
- Teilnahme an Prüfungen: Sie sind dafür von der Ausbildungsstelle freizustellen.
- Praktikumsbegleitendes Seminar (PRS): Teilnahme wird vorausgesetzt; Besuch nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeit des Praktikums.
- Fehlzeiten während des Praktikums:
- Sie haben keinen Urlaubsanspruch während des Fachpraktikums! [§5 Vordruck des Ausbildungsvertrages].
- Krankheit: bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist diese spätestens am dritten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung gegenüber der Ausbildungsstelle zu belegen.
- Fehlzeiten von mehr als 3 Arbeitstagen sind nachzuholen ([AMBl. 08/2016] Studien- und Prüfungsordnung § 7 (2)). Dabei zählen nicht nur Fehlzeiten wegen Krankheit, sondern auch Fehlzeiten aufgrund von Prüfungsteilnahmen oder Besuch von Lehrveranstaltungen.
- Die Fehlzeiten sind auf dem Standarddeckblatt [DOC] des Praktikumsberichtes auszuweisen.
Praktikumszeugnis
Sie müssen auf eine unverzügliche Ausstellung des Zeugnisses durch die Ausbildungsstelle hinwirken und das Zeugnis sofort nach Erhalt der betreuenden Lehrkraft zuleiten.
Praktikumsbericht
Formalien:
- Standarddeckblatt [DOC]
- Länge ca. 5 bis 10 Standarddruckseiten
- Abgabe mit dem Formblatt Praktikumsantrag bis spätestens drei Wochen nach Ende des Praktikums
- Unterschrift sowohl vom betrieblichen BetreuerInnen als auch von dem/der fachlich betreuenden HochschullehrerInnen.
Inhalt:
- Dauer des Praktikums (von...bis...)
- Angaben zur Institution (Name, Anschrift, Größe, Geschäftsfeld etc.)
- Aufgaben, insbesondere
- durchlaufene Betriebsabteilungen,
- Aufgaben während des Praktikums (mit jeweiliger Dauer),
- angewandte Methoden,
- eigene Arbeitsergebnisse
- Grad der Selbstständigkeit und der Anleitung, mit der die Aufgaben während des Praktikums erfüllt wurden;
- Bezüge zwischen Praktikum und Studium, insbesondere
- welche Kenntnisse waren aus dem Studium nützlich,
- welche erforderlichen Kenntnisse wurden im Studium nicht vermittelt,
- wie hätte eine bessere Vorbereitung auf das Praktikum erfolgen können und
- welchen Einfluss hat das Praktikum auf die weitere Berufsorientierung und die Wahl des Themas für die Bachelorarbeit.
- Einschätzung des Praktikums, der aufgetretenen Probleme und der Verbesserungsmöglichkeiten.
Beurteilung des Praktikums
Die Beurteilung erfolgt durch die betreuende Lehrkraft auf der Grundlage
- des Zeugnisses der Ausbildungsstelle
- des Praktikumsberichts des oder der Studierenden.
„Nicht bestanden“: Das Fachpraktikum ist unverzüglich zu wiederholen.
„Bestanden“: Praktikumsnachweis wird von der zuständigen Verwaltung des Fachbereiches erstellt und von dem/der Praktikumsbeauftragten unterzeichnet.
Zulassung zur Bachelorarbeit
Das Fachpraktikum sollte spätestens bis zur Stellung des Antrags auf Zulassung zur Bachelorarbeit absolviert sein; bis zu diesem Zeitpunkt sollte der Nachweis über die Durchführung des Fachpraktikums vorliegen. Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt erst, wenn der Nachweis über die Durchführung des Fachpraktikums vorliegt.
Aufgrund von Urlaubszeiten an der Hochschule sowie in den Praktikumsstellen wird empfohlen, das Praktikumsende auf Mitte Juli zu planen und somit das Praktikum spätestens Anfang März zu beginnen. So stellen Sie sicher, dass die Leistungspunkte rechtzeitig für den Bachelorantrag im LSF gebucht werden.
Wechsel der Praktikumsstelle
Ein Wechsel der Praktikumsstelle ist nur im Ausnahmefall möglich und nur mit Zustimmung der/des Praktikumsbeauftragten. Verliert man seinen Praktikumsplatz zum zweiten Mal (z.B. einmal gewechselt oder selbst gekündigt, beim zweiten Mal u.U. gekündigt worden), gilt das als endgültig nicht bestanden (ENB) und man kann BWP nicht weiter studieren!
Auslandspraktikum
Wenn Sie Ihr Praktikum im Ausland absolvieren sollten, haben Sie u.U. Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss.
Ausnahmeregelung zum Pflichtpraktikum
Da in vielen Branchen mit weiteren Einschränkungen zu rechnen ist, kann ein Praktikum welches bis zum März 2023 anzutreten wäre, durch (1) fachrelevante(!) ehrenamtliche Tätigkeit in Teil- oder Vollzeit in gemeinnütziger oder öffentlicher Einrichtung oder durch (2) reale Gründungsaktivitäten bzw. deren Vorbereitung durchgeführt werden.
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