Bachelorarbeit

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Anmeldung

Ihre Bachelorarbeit melden Sie in der Fachbereichsverwaltung an. Als Frist gilt der 15.10. für die Bearbeitung der Abschlussarbeit im Wintersemester und der 15.04. für die Bearbeitung der Abschlussarbeit im Sommersemester. Es wird empfohlen, spätestens zwei Monate vor Beantragung der Abschlussarbeit Kontakt mit dem möglichen Erstgutachter aufzunehmen.

Bitte beachten Sie die Vorgehensweise der Einreichung

Für das verpflichtende Bachelorseminar B7.6a melden Sie sich zusätzlich und wie gewohnt über den LSF an. Achtung: Es gelten die normalen Fristen für die Anmeldung von Belegungswünschen.

Zulassung

Sie werden zur Bachelorarbeit zugelassen, wenn Sie

  • alle Module der ersten sechs Studienplansemester erfolgreich abgeschlossen haben,
  • Ihr Fachpraktikum erfolgreich absolviert haben. Dazu reichen Sie den Praktikumsbericht, das Arbeitszeugnis sowie das von Ihrem Praktikumsbetreuer bzw. Ihrer Praktikumsbetreuerin unterschriebene Praktikumsblatt rechtzeitig vor dem Ende des Semesters bei der Fachbereichsverwaltung ein.

Eine Zulassung kann auch erfolgen, wenn Sie

  • Module im Gesamtumfang von bis zu zehn Leistungspunkten noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben und
  • der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Module im Semester, in dem die Bachelorarbeit geschrieben wird, möglich und zu erwarten ist und
  • Art und Umfang der noch fehlenden Module die Anfertigung der Bachelorarbeit fachlich und zeitlich nicht wesentlich beeinträchtigen.

Der Prüfungsausschuss lässt Ihre Bachelorarbeit bis zum Ende des Semesters, in dem Sie den Antrag eingereicht haben, zu.

Beginn und Dauer

Die Bearbeitungszeit beginnt in der Regel in der 10. Semesterwoche. Die genauen Termine finden Sie auf der Webseite.  Die Bearbeitungsdauer beträgt 9 Wochen.

Deckblatt für Abschlussarbeit

Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit sind keine personenbezogenen Daten auszuweisen. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben entsprechend dem Deckblatt-Muster [DOC].

Forschungsressourcen

Das Wiki Forschungsressourcen ermöglicht Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Quellen zur Ausarbeitung wissenschaftlicher Arbeiten im Studiengang Wirtschaft und Politik (B.A.).

Anfertigung eines Exposés

In der Regel ist es notwendig, nach einer ersten Themenabsprache mit der möglichen Erstbetreuerin bzw. dem möglichen Erstbetreuer ein Exposé zum Thema anzufertigen, das als Leitfaden für die Abschlussarbeit und als Besprechungsgrundlage mit der Erstbetreuung dient. Hinweise zur Anfertigung eines solchen Exposés haben wir hier verlinkt. 

Abgabe und Verteidigung

Bitte senden Sie Ihre Bachelorarbeit in elektronischer Form als PDF an folgende E-Mail-Adresse: "Fachbereich3@HTW-Berlin.de". Im Betreff vermerken Sie bitte Ihren Namen und dem Studiengang Wirtschaft und Politik.

Abgaben nach Ablauf der Abgabefrist werden als nicht bestanden bewertet. Bitte beachten Sie auch die FAQ der Hochschulleitung.

Krankheit

Den Krankenschein reichen Sie innerhalb von drei Werktagen ein. Der Abgabetermin verlängert sich entsprechend der Krankentage, maximal um sieben Tage. Krankschreibungen, die insgesamt einen Zeitraum von sieben Kalendertagen überschreiten, werden nur bei Vorlage eines amtsärztlichen Attests anerkannt.

Themenwechsel

Das Thema einer Bachelorarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Das neue Thema und die Prüfungskommission sind unverzüglich festzulegen.

Verlängerung

In besonderen Ausnahmefällen, beispielsweise im Rahmen eines behinderungsbedingten Nachteilsausgleichs, kann auf Antrag durch den Prüfungsausschuss eine längere Bearbeitungszeit — maximal vier Wochen — genehmigt werden. Den Antrag reichen Sie spätestens vier Wochen vor dem Abgabetermin in der Fachbereichsverwaltung ein.

Allgemeine Hinweise

Alle Anträge sowie allgemeine Hinweise, u.a. zur Zulassung, zum Prüfungsausschuss, zur Änderung des Themas oder zur Verlängerung der Bearbeitungszeit, finden Sie im zentralen Webauftritt der HTW Berlin.